Detailhandelsassistenten und -assistentinnen beraten, unterstützen und bedienen Kundinnen und Kunden auf unterschiedlichen Kommunikationskanälen. Sie führen Beratungs- und Verkaufsgespräche in der lokalen Landessprache und in einer Fremdsprache. Zudem arbeiten sie unter Anleitung in Betriebs- und Warenbewirtschaftungsprozessen mit.
Die praktische Grundbildung erfolgt in einem Detailhandelsgeschäft, in der Schule und in überbetrieblichen Kursen. Die Mischung von Theorie und Praxis bringt viel Abwechslung in den Berufsalltag. Das Gelernte kann unmittelbar umgesetzt werden.
Der Unterricht findet an einem Tag in der Woche statt. Es wird im Rahmen von Handlungskompetenzen unterrichtet (siehe Stundentafel).
Der allgemeinbildende Unterricht vermittelt grundlegende Kompetenzen zur Orientierung im persönlichen Lebensumfeld und in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen.
Er bezweckt insbesondere:
Die überbetrieblichen Kurse, kurz üK genannt, bilden eine Brücke zwischen der betrieblichen und schulischen Bildung. Sie dauern insgesamt 10 Tage und sind über die zwei Jahre der Ausbildung verteilt. In den üK werden die speziellen Branchenkenntnisse vermittelt. Organisiert werden diese Kurse durch die Branchenverbände. Auch hier erfolgt eine Beurteilung, welche im Qualifikationsverfahren, zusammen mit der Beurteilung des Ausbildungsbetriebes, zu den Ergebnissen der praktischen Prüfung (Ladenprüfung) mit einfliessen wird.
2 Jahre
Der Schulbesuch ist kostenlos. Die Kosten der Lehrmittel und Unterrichtspauschale betragen rund Fr. 400.00 für die gesamte Lehrzeit.
Im Qualifikationsverfahren sollen die Lernenden zeigen, ob sie die im Ausbildungsreglement und im Lehrplan umschriebenen Handlungskompetenzen erreicht haben. Neben den Ergebnissen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen werden auch die Zeugnisnoten aus allen vier Semestern berücksichtigt.
Ebenfalls mitberücksichtigt wird die Beurteilung des Lehrbetriebes und die Noten aus den üK. Wer im Fachbereich «praktische Arbeit» mindestens mit der Note 4 bewertet wird und die Gesamtnote mindestens 4 beträgt, erhält den Ausweis als Detailhandelsassistentin/als Detailhandelsassistent mit eidgenössischem Berufsattest EBA.
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