Detailhandelsfachleute beraten, unterstützen und bedienen Kundinnen und Kunden. Sie führen Beratungs- und Verkaufsgespräche in der lokalen Landessprache und in einer Fremdsprache. Sie suchen kreative Lösungen für ihre Kundinnen und Kunden und arbeiten selbständig. Nebst der Beratung sind die Warenbewirtschaftung sowie die Warenpräsentation wichtig. Je nach betrieblichem Schwerpunkt gestalten sie produkt- und dienstleistungsorientierte Einkaufserlebnisse oder betreuen einen Online-Shop.
Die praktische Grundbildung erfolgt in einem Detailhandelsgeschäft. Zusätzlich besuchen sie die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse. Die Mischung von Theorie und Praxis bringt viel Abwechslung in den Berufsalltag. Das Gelernte kann unmittelbar umgesetzt werden.
In der Schule wird im Rahmen von Handlungskompetenzen unterrichtet.
Die Bildungsziele sind für die Lernenden, unabhängig von der Art und Struktur des Betriebes, im ersten und zweiten Bildungsjahr die gleichen. Im dritten Jahr richtet sich die Ausbildung nach der hauptsächlichen Ausrichtung des Betriebes, die auch die Wahl des Schwerpunktes Gestalten von Einkaufserlebnissen oder Betreuen von Online-Shops bestimmt.
Der allgemeinbildende Unterricht vermittelt grundlegende Kompetenzen zur Orientierung im persönlichen Lebensumfeld und in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen.
Er bezweckt insbesondere:
Die überbetrieblichen Kurse, kurz üK genannt, bilden eine Brücke zwischen der betrieblichen und schulischen Bildung. Sie dauern insgesamt 14 Tage und sind über die drei Jahre der Ausbildung verteilt. In den üK werden die speziellen Branchenkenntnisse vermittelt. Organisiert werden diese Kurse durch die Branchenverbände. Auch hier erfolgt eine Beurteilung, welche im Qualifikationsverfahren, zusammen mit der Beurteilung des Ausbildungsbetriebes, zu den Ergebnissen der praktischen Prüfung (Ladenprüfung) mit einfliessen wird.
3 Jahre
Der Schulbesuch ist kostenlos. Die Kosten der Lehrmittel und Unterrichtspauschale betragen rund Fr. 400.00 für die gesamte Lehrzeit.
Im Qualifikationsverfahren sollen die Lernenden zeigen, ob sie die im Ausbildungsreglement und im Lehrplan umschriebenen Handlungskompetenzen erreicht haben. Neben den Ergebnissen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen werden auch die Zeugnisnoten aus allen sechs Semestern berücksichtigt.
Ebenfalls mitberücksichtigt wird die Beurteilung des Lehrbetriebes und die Noten aus den üK. Wer im Fachbereich «praktische Arbeit» mindestens mit der Note 4 bewertet wird und die Gesamtnote mindestens 4 beträgt, erhält den Ausweis als Detailhandelsfachfrau / Detailhandelsfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
QV Rechner alle Branchen ausser Automobil After-Sales, Landi, Nahrungs- und Genussmittel
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