Nachholbildung Kauffrau/Kaufmann Art. 32 BBV ab 2024

Sie arbeiten im kaufmännischen Bereich und haben keinen eidgenössischen Abschluss? Wir bereiten Sie auf das Qualifikationsverfahren Kauffrau/Kaufmann EFZ vor. Die eidgenössische Berufsbildungsgesetzgebung bietet gemäss Art. 32 BBV erwachsenen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einer Nachholbildung zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss) zu gelangen. Bei ausreichender Teilnehmerzahl wird am Kaufmännischen Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen ein Lehrgang für die Vorbereitung des Qualifikationsverfahrens zur Kauffrau/zum Kaufmann EFZ angeboten. Die Anmeldeformulare für den Lehrgang und das Qualifikationsverfahren finden Sie auf dieser Seite unter Downloads oder auf der Webseite des Amtes für Berufsbildung.

Ziel der Ausbildung ist das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ.

Schulisch
Deutsch: sehr gute Kenntnisse in Sprache und Schrift.
Informatik: Fliessende Fertigkeiten im Tastaturschreiben sowie solide Kenntnisse in der PC-Anwendung.
Englisch: Grundkenntnisse (A2)/ Oberstufenniveau

 

Berufspraxis
Bis zum Abschluss der Ausbildung (QV) muss eine fünfjährige Berufspraxis nachgewiesen werden, davon mindestens drei Jahre im kaufmännischen Bereich.

Dauer: 4 Semester
Beginn: August 2024
Anmeldeschluss: 15. Juni

Montag und Donnerstag 18:20 - 21:30 Uhr
2
Tage
Samstag 8:00 - 13:00 Uhr
1
Tage
HKBa - Handeln in agilen Arbeits- und Organisationsformen
20
Lektionen
HKBb - Interagieren in einem vernetzten Arbeitsumfeld
180
Lektionen
HKBc - Koordinieren von unternehmerischen Arbeitsprozessen
280
Lektionen
HKBd - Gestalten von Kunden- oder Lieferantenbeziehungen
280
Lektionen
HKBe - Einsetzen von Technologien der digitalen Arbeitswelt
200
Lektionen

Teilnehmende mit mindestens 2-jährigem Wohnsitz im Kanton St. Gallen zahlen keine Semestergebühren für die schulische Ausbildung (exkl. Lehrmittel, Vorbereitung auf das betriebliche QV und Sprachzertifikate). Auskünfte bezüglich Kostenübernahme anderer Kantone beim jeweiligen Amt für Berufsbildung. Für Selbstzahler betragen die Semestergebühren CHF 4350.00.

Das Qualifikationsverfahren beinhaltet einen schulischen und einen betrieblichen Teil. Es gilt zu beachten, dass keine Erfahrungsnoten angerechnet werden.

 

Schulische Bildung

Berufskenntnisse und Allgemeinbildung, schriftlich (60%) und mündlich (40%)

 

Betriebliche Bildung

Praxisfall, grösstenteils mündlich

 

Das gesamte QV gilt als bestanden, wenn sowohl im schulischen als auch im betrieblichen QV die Bestehensnormen erfüllt sind.

QV Rechner folgen.

Informationsanlass

Mittwoch, 24. April 2024, 18.30 Uhr

kbzsg, Zimmer 10

Stefan
Friedli
Lehrgangsleitung Nachholbildung Kaufleute Art. 32
Ruth
Zarro
Leitung Mediathek
Administration Nachholbildung Kaufleute Art. 32
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