Nachholbildung Kauffrau/Kaufmann Art. 32 BBV ab 2024

Sie arbeiten im kaufmännischen Bereich und haben keinen eidgenössischen Abschluss? Wir bereiten Sie auf das Qualifikationsverfahren Kauffrau/Kaufmann EFZ vor. Die eidgenössische Berufsbildungsgesetzgebung bietet gemäss Art. 32 BBV erwachsenen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einer Nachholbildung zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss) zu gelangen. Bei ausreichender Teilnehmerzahl wird am Kaufmännischen Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen ein Lehrgang für die Vorbereitung des Qualifikationsverfahrens zur Kauffrau/zum Kaufmann EFZ angeboten. Die Anmeldeformulare für den Lehrgang und das Qualifikationsverfahren finden Sie auf dieser Seite unter Downloads oder auf der Webseite des Amtes für Berufsbildung.

Ziel der Ausbildung ist das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ.

Schulisch
Deutsch: sehr gute Kenntnisse in Sprache und Schrift.
Informatik: Fliessende Fertigkeiten im Tastaturschreiben sowie solide Kenntnisse in der PC-Anwendung.
Englisch: Grundkenntnisse (A2)/ Oberstufenniveau

 

Berufspraxis
Bis zum Abschluss der Ausbildung (QV) muss eine fünfjährige Berufspraxis nachgewiesen werden, davon mindestens drei Jahre im kaufmännischen Bereich.

Dauer: 4 Semester
Beginn: August 2025
Anmeldeschluss: 15. Juni

Montag und Donnerstag 18:20 - 21:30 Uhr
2
Tage
Samstag 8:00 - 13:00 Uhr
1
Tage
HKBa - Handeln in agilen Arbeits- und Organisationsformen
20
Lektionen
HKBb - Interagieren in einem vernetzten Arbeitsumfeld
180
Lektionen
HKBc - Koordinieren von unternehmerischen Arbeitsprozessen
280
Lektionen
HKBd - Gestalten von Kunden- oder Lieferantenbeziehungen
280
Lektionen
HKBe - Einsetzen von Technologien der digitalen Arbeitswelt
200
Lektionen

Teilnehmende mit mindestens 2-jährigem Wohnsitz im Kanton St. Gallen zahlen keine Semestergebühren für die schulische Ausbildung (exkl. Lehrmittel, Vorbereitung auf das betriebliche QV und Sprachzertifikate). Auskünfte bezüglich Kostenübernahme anderer Kantone beim jeweiligen Amt für Berufsbildung. Für Selbstzahler betragen die Semestergebühren CHF 4550.00.

Das Qualifikationsverfahren beinhaltet einen schulischen und einen betrieblichen Teil. Es gilt zu beachten, dass keine Erfahrungsnoten angerechnet werden.

 

Schulische Bildung

Berufskenntnisse und Allgemeinbildung, schriftlich (60%) und mündlich (40%)

 

Betriebliche Bildung

Praxisfall, grösstenteils mündlich

 

Das gesamte QV gilt als bestanden, wenn sowohl im schulischen als auch im betrieblichen QV die Bestehensnormen erfüllt sind.

QV Rechner folgen.

Stefan
Friedli

Lehrgangsleitung Nachholbildung Kaufleute Art. 32

Ruth
Zarro

Leitung Mediathek

Administration Nachholbildung Kaufleute Art. 32

Kauffrau/Kaufmann EBA ab 2023
Kauffrau/Kaufmann EFZ ab 2023
Kauffrau/Kaufmann B-Profil
Nachholbildung Kauffrau/Kaufmann Art. 32 BBV
Kauffrau/Kaufmann E-Profil
Nachholbildung Kauffrau/Kaufmann Art. 32 BBV ab 2024
Detailhandelsassistentin/-assistent
Drogistin/Drogist
Detailhandelsfachfrau/-mann
Fachfrau/Fachmann Apotheke
Detailhandelsfachfrau/-mann ab 2022
BM 1 Typ Dienstleistung WD-D lehrbegleitend
BM 2 Typ Dienstleistung WD-D
BM 1 Typ Wirtschaft WD-W lehrbegleitend
BM 2 Typ Wirtschaft WD-W
Sprachen
Informatik
Wirtschaft
Berufskunde
Organisation
Allgemeinbildender Unterricht (ABU)
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