Aula

Vermietung Aula

Grundsatz

Die Aula des kbzsg kann von schulfremden Institutionen gemietet werden, sofern kein Bedarf seitens der verschiedenen Schulen besteht und das Schulzentrum geöffnet ist.

Sperrzeiten

Die Aula steht während Schulferien, Prüfungsphasen, Sonntagen und Feiertagen nicht zur Verfügung.


zum Ferienplan

Termine an Werktagen und an Samstagvormittagen können höchstens 6 Monate im Voraus gebucht werden. Terminreservationen nur noch während Öffnungszeiten der Schule (Montag – Freitag 07.00 Uhr – 22.00 Uhr, Samstag 07.00 Uhr – 12.00 Uhr).

Konsumation

Wird eine Konsumation gewünscht, muss der hauseigene Cateringservice berücksichtigt werden. Externe Caterer können nur in Ausnahmefällen bewilligt werden. Der Veranstalter wird gebeten, sich spätestens einen Monat vor dem Anlass mit dem Restaurant park’s telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.


Telefon 058 712 09 30
E-Mail gg.kbzstgallen@gmos.ch

Ablauf Buchung

Das Gesuch für die Benutzung der Aula ist elektronisch, mit Hilfe des Acrobat Readers 7 oder höher, auszufüllen und durch Anklicken des Senden-Buttons zu übermitteln. Das kbzsg prüft das Gesuch und teilt den Entscheid über die E-Mail-Adresse des Antragstellers mit.

Bei positivem Entscheid muss das Formular aus dem Antwortschreiben noch ausgedruckt und unterschrieben per Post zurückgesendet werden. Das kbzsg bestätigt die Buchung nach Erhalt des unterschriebenen Antrags per E-Mail. Die Reservation gilt erst nach Erhalt dieser Buchungsbestätigung als verbindlich zugesichert.

Konditionen

Es kommen folgende Konditionen zur Anwendung, Ausnahmen werden keine gewährt:

Buchungspauschale Tarif CHF/h
Tarif A
Kommerzielle oder staatliche Organisationen, überbetriebliche Kurse, Prüfungen, Berufsverbände, Lobbyorganisationen
200.– 120.–
Tarif B
Organisationen mit ideellem Zweck
160.– 60.–

Bei Stornierung der Reservation bis 30 Tage vor Termin bleibt die Buchungspauschale geschuldet. Bei späteren Stornierungen wird 50% der Miete verrechnet, mindestens jedoch die Buchungspauschale.


Zusätzlich kann das kbzsg die Vermietung an die Bedingung knüpfen, dass die Reinigung durch ein privates Reinigungsunternehmen vorgenommen wird und die Kosten vom Mieter getragen werden.

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