Nachholbildung Kauffrau/Kaufmann Art. 32 BBV

Sie arbeiten im kaufmännischen Bereich und haben keinen eidgenössischen Abschluss? Wir bereiten Sie auf das Qualifikationsverfahren Kauffrau/Kaufmann EFZ vor. Die eidgenössische Berufsbildungsgesetzgebung bietet gemäss Art. 32 BBV erwachsenen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einer Nachholbildung zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss) zu gelangen. Bei ausreichender Teilnehmerzahl wird am Kaufmännischen Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen ein Lehrgang für die Vorbereitung des Qualifikationsverfahrens zur Kauffrau/zum Kaufmann EFZ angeboten. Die Anmeldeformulare für den Lehrgang und das Qualifikationsverfahren finden Sie auf dieser Seite unter Downloads oder auf der Webseite des Amtes für Berufsbildung.

Ziel der Ausbildung ist das EFZ im B-Profil (Basis-Grundbildung).
Bei entsprechender Vorbildung besteht die Möglichkeit, das EFZ E-Profil (Erweiterte Grundbildung) zu erlangen.

Schulisch
Deutsch: sehr gute Kenntnisse in Sprache und Schrift.
Informatik: Fliessende Fertigkeiten im Tastaturschreiben sowie solide Kenntnisse in der PC-Anwendung.
Englisch: Grundkenntnisse (A2)/ Oberstufenniveau

 

Berufspraxis
Bis zum Abschluss der Ausbildung (QV) muss eine fünfjährige Berufspraxis nachgewiesen werden, davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich.

Dauer: 4 Semester
Beginn: August 2023
Anmeldeschluss: 15. Juni

Montag und Donnerstag 18:20 - 21:30 Uhr
2
Tage
Samstag 8:00 - 13:00 Uhr
1
Tag
Deutsch
2
Wochenlektionen
Englisch
3
Wochenlektionen
Wirtschaft und Gesellschaft (WG)
5
Wochenlektionen
Information, Kommunikation, Administration (IKA)
3
Wochenlektionen

Teilnehmende mit mindestens 2-jährigem Wohnsitz im Kanton St. Gallen zahlen keine Semestergebühren für die schulische Ausbildung (exkl. Lehrmittel, Vorbereitung auf das betriebliche QV und Sprachzertifikate). Auskünfte bezüglich Kostenübernahme anderer Kantone beim jeweiligen Amt für Berufsbildung. Für Selbstzahler betragen die Semestergebühren CHF 4350.00.

Das Qualifikationsverfahren beinhaltet einen schulischen und einen betrieblichen Teil.

Das gesamte QV gilt als bestanden, wenn sowohl im schulischen als auch im betrieblichen QV die Bestehensnormen erfüllt sind.

 

QV-Rechner B Profil Art. 32

QV-Rechner E-Profil Art. 32

Letzter Durchgang nach bisherigem Ausbildungsmodell
vor der kaufmännischen Reform 2024.

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Nachholbildung Kauffrau/Kaufmann Art. 32 BBV ab 2024